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Wir weisen darauf hin, dass nach § 4 Abs. 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung die Kontaktdaten
wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Die vorsätzliche Angabe von falschen Kontaktdaten
stellt gemäß § 21 Abs. 2 Corona-Bekämpfungsverordnung in Verbindung mit § 73 Abs. 1 a Nummer 24 Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer mit einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro (Regelsatz) geahndet werden kann.

Beachten Sie bitte, dass die Kündigungsfrist im Hauptverein und auch in den Sparten 6 Wochen zum Quartalsende beträgt. Änderungen Ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) melden Sie bitte umgehend der Geschäftsstelle, Spartenaustritt oder Spartenwech-sel geben Sie uns bitte schriftlich bekannt (Fax möglich). Auch nachträglich geborene Kinder im Familienbeitrag müssen im Verein angemeldet werden, wenn diese Kinder bei uns Sport treiben

Das Formular ist vollständig in Druckbuchstaben auszufüllen. Falls die Spielberechtigung aufgrund unrichtiger Angaben erteilt wurde, ist diese von Anfang an ungültig!

Lebenslanges, gesundheitsorientiertes Sporttreiben als Bestandteil einer gesunden Lebensführung, heißt unsere Vereinsphilosophie und das am besten gleich mit der ganzen Familie.
Lesen Sie mehr im Sportreport.

Spielerliste für das nuLiga – System.